Rezeptbestellung Rezepte, Facharztüberweisungen, Verordnungen
Bitte beachten Sie, dass der Versand von elektronischen Rezepten ab dem 01.01.2024 verpflichtend ist. Vorbestellungen / Bestellungen über den Onlinedienst sind weiterhin möglich. Beachten Sie folgende Regelung:
Bei der erstmaligen Ausstellung von Rezepten im Quartal benötigen wir wie gewohnt Ihre Krankenversicherungskarte (und ggf. eine Quartalsüberweisung) in der Praxis. Vorher kann keine Zusendung der e-Rezepte erfolgen. Das e-Rezept wird direkt nach dem Einlesen versendet. Für Folgerezepte im gleichen Quartal reicht eine Bestellung per Telefon, E-Mail oder mit dem untenstehenden Bestellformular aus. Diese können dann ab dem Folgetag in Ihrer Apotheke abgeholt werden.
Von dem elektronischen Versand ausgenommen sind Rezepte für Teststreifen, Nadeln, Pumpenzubehör, Verbandsmaterialien sowie podologische Behandlungen und Physiotherapie. Diese werden wie bisher ausgedruckt und können am Folgetag in der Praxis abgeholt werden.
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für diesen besonderen Service:
- Es muss sich um Medikamente handeln, die Ihnen regelmäßig verordnet werden.
- Es muss sich um Facharztüberweisungen für bereits eingeleitete, regelmäßige Mitbehandlungen handeln.
- Die Überweisung und Verordnung für Podologie muss für das laufende Quartal ausgestellt sein.